Aktuelle Meldungen
Ausgabe 2/2012
30. März 2012
- Aktuelle Pressemitteilungen | EU-Regulierungseifer bedroht Betriebsrente mehr
- Arbeitsrecht | Forderung nach mehr Rechtssicherheit bei Whistleblowing mehr
- Corporate Governance | Kritik an Reform-Forderungen bezüglich der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern mehr
- Aktuelle Pressemitteilungen | Führungskräfte kritisieren geplante Zuschussrente und verteidigen das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung mehr
- Seminare | Aktuelle Seminarhinweise des Führungskräfte Instituts mehr
- Veranstaltungshinweise | Aktuelle Veranstaltungen von Mitgliedsverbände (unter anderem: Kostenfreie Eintrittskarte für die Controlling-Fachmesse ReWeCo 2012) mehr
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Altersvorsorge: Ungebremster Regulierungseifer der EU-Kommission bedroht Betriebsrenten

- Ein Vergleich macht deutlich: Deutschland ist bei der Erhöhung der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung mittlerweile nicht mehr „Musterschüler“. Quelle: Weißbuch der EU-Kommission, leicht vereinfachte Darstellung.
Die EU-Kommission hat sich von der Kritik an ihren erstmals im Jahr 2010 vorgestellten Plänen für eine aktivere Steuerung der Rentenpolitik in den Mitgliedsstaaten unbeeindruckt gezeigt. Ihr im Januar 2012 vorgestelltes Weißbuch offenbart einen ungebremsten Regulierungseifer.
Über die Details der Reformpläne für die betriebliche Altersversorgung wurde zuletzt in der Ausgabe der ULA Nachrichten von Dezember 2011 berichtet. Die dort geäußerte Befürchtung eines drohenden Schadens für die deutsche Betriebsrente hat sich inzwischen konkretisiert. Besonders betroffen sind Firmenpensionskassen.
Die Kommission ist unverändert der Auffassung, dass an diese Einrichtungen annähernd die gleichen Anforderungen in Sachen Eigenkapitalausstattung gestellt werden sollen wie an normale Lebensversicherungsgesellschaften. Das geht aus dem Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ hervor. Besonderheiten des deutschen Betriebsrentenrechts, wie etwa die Einstandsgarantie der Arbeitgeber, würden unberücksichtigt bleiben.
Es droht eine deutliche Verteuerung bestimmter Formen der betrieblichen Altersversorgung sowie eine Umschichtung und im schlimmsten Fall ein Abbau der finanziellen Beiträge der Arbeitgeber. Noch in diesem Jahr ist mit der Vorlage eines Richtlinien-Entwurfes zu rechnen. Dieser soll die im Weißbuch vorskizzierten Pläne in die Tat umsetzen. Der Deutsche Führungskräfteverband wird den Diskussionsprozess weiter intensiv begleiten und über neue Entwicklungen berichten.
Das Weißbuch erschöpft sich allerdings nicht in Vorschlägen zu Themen, in denen die EU eine eigene Gesetzgebungskompetenz hat, wie etwa im Falle des Versicherungs- und Aufsichtsrechts. Die EU-Kommission beansprucht mit ihrem Weißbuch auch die Rolle eines „Motors“ für Reformen der gesetzlichen Rentenversicherungen in den Mitgliedsstaaten, obwohl sich ihre Rolle hier darauf beschränkt, Empfehlungen abzugeben und eine Koordinierung der nationalen Politiken anzumahnen.
Die Kommission erhebt in ihrem Weißbuch Forderungen an die Mitgliedsstaaten, die auf den ersten Blick nicht neu sind und die vielerorts auch ansatzweise umgesetzt wurden: die Anhebung des Rentenzugangsalters, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und den Abbau der Möglichkeiten eines vorgezogenen Rentenbeginns. Überraschend ist aus Sicht des Deutschen Führungskräfteverbandes jedoch die Reichweite und Schärfe der Forderungen. Sie gehen zum Teil über die Reformen hinaus, die die Deutsche Bundesregierung mit ihrer Reform zur Rente mit 67 beschlossen hat.
In dieser Frage hat Deutschland unbestritten eine Vorreiterrolle eingenommen. Ein aktueller Vergleich macht aber deutlich, dass die Bundesregierung die Position des „Musterschülers“ heute nicht mehr ohne weiteres beanspruchen kann. In Frankreich steigt zwar das Rentenzugangsalter „nur“ von 60 auf 62 Jahre. Allerdings steigt dort auch die Mindestzahl der Beitragsjahre für eine Vollrente von 40 auf 41,5 Jahre.
Die Grafik zeigt: Weitere Mitgliedsstaaten werden ihre Regelaltersgrenze deutlich schneller auf 67 Jahre anheben als Deutschland und zum Teil sogar noch darüber hinaus gehen. Dänemark und Estland haben sogar das von der EU-Kommission bevorzugte Modell aufgegriffen: eine Kopplung der Altersgrenze an die Lebenserwartung. Durch sie könnte die Regelaltersgrenze bis 2060 auf 70 Jahre und mehr steigen. Künftige Debatten über eine „Rente mit 70“ sind daher auch in Deutschland kein allzu fern liegendes Szenario.
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Arbeitsrecht: Forderung nach mehr Schutz bei Whistleblowing
Welche Sanktionen dürften Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer verhängen, die sich mit Hinweisen über Gesetzesverstöße im eigenen Unternehmen an externe Behörden wenden? Der Deutsche Führungskräfteverband ULA hat zu dieser Frage dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales eine Stellungnahme vorgelegt.
Die seit langer Zeit kontrovers geführte Diskussion zum Hinweisgeberschutz erhielt im letzten Jahr neue Nahrung. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Aktenzeichen 28274/08) wurde die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin als Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention) gewertet. Der gekündigten Arbeitnehmerin wurde Schadenersatz zugesprochen. Sie hatte nach mehreren folgenlos gebliebenen Überlastungsanzeigen ihren Arbeitgeber wegen Betrugs angezeigt, da Pflegestandards wegen Personalmangels dauerhaft nicht eingehalten wurden.
Auf Antrag der Fraktion der LINKEN hat im Februar der zuständige Ausschuss im Deutschen Bundestag darüber diskutiert, ob der Gesetzgeber diesen Anstoß aufgreifen und hierzu eine gesetzliche Vorschrift erlassen sollte.
Derzeit ist der Hinweisgeberschutz nur rudimentär gesetzlich geregelt. Es existiert jedoch eine gefestigte Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Ihr zufolge muss ein Arbeitnehmer vor einer externen Anzeige einen internen Klärungsversuch durchführen, es sei denn, ein solches Unterfangen ist für ihn nicht zumutbar.
Dieses Vorrangverhältnis hält der Deutsche Führungskräfteverband ULA für richtig. Es entspricht den arbeitsrechtlichen Prinzipien der Verschwiegenheit und der wechselseitigen Rücksichtnahme, die für angestellte Führungskräfte in besonderer Weise gelten.
Allerdings besteht, was die rechtlichen Anforderungen an zumutbare innerbetriebliche Klärungsversuche betrifft, derzeit ein beträchtliches Maß an Rechtsunsicherheit. Die Arbeitsgerichte legen hier sehr strenge Maßstäbe an. Behutsame Abstriche an den Loyalitätspflichten, die den Arbeitnehmern derzeit abgefordert werden, erscheinen aus ULA-Sicht daher vertretbar.
Die SPD-Fraktion ist ähnlicher Auffassung und hat für die Anhörung einen eigenen, 13 Paragraphen umfassenden Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt. Eine derart kleinteilige Regelung hält der Deutsche Führungskräfteverband jedoch nicht für praktikabel.
Er hat dem Deutschen Bundestag einen eigenen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung in Form einer einfachen und klar formulierten Vorschrift vorgelegt. Grundlage war eine bereits im Jahr 2008 geführte, aber ergebnislos abgebrochene Diskussion über einen gemeinsamen Entwurf des Bundesjustizministeriums, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Verbraucherschutzministeriums für einen neuen Paragraphen 612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Im Vergleich zu diesem und anderen früheren Vorschlägen benennt der Vorschlag des Deutschen Führungskräfteverbandes präziser die Anforderungen an einen zumutbaren vorherigen Klärungsversuch. Außerdem beschränkt er den Kreis der Adressaten von externen Anzeigen auf Behörden und die Staatsanwaltschaft. Hinweise an Presseorgane oder Verbraucherschutzeinrichtungen sollen nicht in den Schutzbereich der Regelung fallen.
Der Gesetzesvorschlag strebe einen fairen Kompromiss an, so ULA-Hauptgeschäftsführer Ludger Ramme: „Unternehmen haben das berechtigte Interesse, nicht vermehrt in der Öffentlichkeit mit haltlosen und unberechtigten Vorwürfen konfrontiert zu werden. Im Gegenzug verdienen aber auch Arbeitnehmer, für die eine Anzeige der letzte Ausweg aus einem Konflikt zwischen Vertragstreue und Gesetzestreue darstellt, mehr Schutz durch den Gesetzgeber.“
Die vollständige Stellungnahme mit dem vollen Wortlaut des Gesetzesvorschlags kann unter www.ula.de/stellungnahmen abgerufen werden.
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Deutscher Corporate Governance Kodex: Kritik an einseitiger Beurteilung der "Unabhängigkeit" von Aufsichtsratsmitgliedern

- Der Aufsichtsrat: Eine Bühne für fremdgesteuerte Marionetten? Die Regierungskommission lehnt sich mit ihrem neuen Vorschlag gegen vermeintliche Abhängigkeiten auf.
Der Aufsichtsrat: Eine Bühne für fremdgesteuerte Marionetten? Die Regierungskommission lehnt sich mit ihrem neuen Vorschlag zum Corporate Governance Kodex gegen vermeintliche Abhängigkeiten auf. Der Deutsche Führungskräfteverband ULA hält dagegen: Der amerikanische Begriff der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern passt nicht ins deutsche System.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex fasst seit 2002 die gesetzlichen Regelungen sowie die von Experten als vorbildlich anerkannten, aber nicht rechtlich bindenden Grundsätze einer vorbildlichen Führung und Aufsicht von Unternehmen zusammen. Die Mitglieder der für den Kodex zuständigen Kommission werden von der Bundesregierung berufen. Den Vorsitz führt derzeit Klaus-Peter Müller, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerzbank.
Im Rahmen der nächsten Überarbeitung des Kodexes plant die Kommission unter anderem die Erstellung einer Negativliste von Merkmalen, bei deren Vorliegen nicht mehr von einer Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds ausgegangen werden kann. Dazu zählen etwa hohe Beteiligungen am Kapital des Unternehmens oder der Bezug „wesentlicher zusätzlicher Vergütungen“ durch das Unternehmen.
Auf die Vertreter von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten oder Gewerkschaften, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften in Aufsichtsräten sitzen, sollen diese Kriterien nicht unmittelbar angewandt werden. Trotzdem sind sie aus Sicht des Deutschen Führungskräfteverbandes ULA geeignet, auf lange Sicht Skepsis an der Praxis mitbestimmter Aufsichtsräte zu wecken. Daher bewertet er den Vorschlag kritisch und lehnt ihn teilweise ab.
Die in dem geplanten Negativkatalog aufgezählten Kriterien sind sehr eng an einem angelsächsischen Verständnis von Unabhängigkeit angelehnt. Rückblickend betrachtet hat das Kriterium der Unabhängigkeit erst mit dem Inkrafttreten des US-amerikanischen Sarbanes Oxley-Act massiv an Bedeutung gewonnen. Mit ihm reagierte die US-Regierung im Jahr 2002 auf Kontrolldefizite innerhalb der „Boards“ amerikanischer Unternehmen. Dort sind, anders als in Kapitalgesellschaften deutschen Rechts, operative und aufsichtführende Mitglieder in einem Gremium zusammengefasst. Eine Konzentration der Aufsichtstätigkeit bei unabhängigen Experten sollte die Wiederholung von Skandalen, wie etwa die Pleite des Energiehändlers Enron, verhindern.
Der Deutsche Führungskräfteverband spricht sich dafür aus, den Begriff der Unabhängigkeit in einer Art und Weise auszulegen, die der deutschen Unternehmensverfassung mit ihrer Trennung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand besser gerecht wird. Das per se legitime Ziel der Unabhängigkeit muss in die richtige Relation gesetzt werden zu anderen Zielen einer gelungen Aufsichtsratsbesetzung. Dazu gehört, dass Aufsichtsratsmitglieder individuell bestmöglich für ihre Aufgabe qualifiziert sind. Außerdem sollte im Aufsichtsgremium insgesamt eine größtmögliche Vielfalt von Qualifikationen und Erfahrungshintergründen abgebildet sein.
Die Regelungen über die Arbeitnehmermitbestimmung stehen diesen Zielen nicht entgegen. Gerade Vertreter der leitenden Angestellten heben sich dabei durch eine intensive Kenntnis von Geschäftsprozessen, Branchenbesonderheiten sowie von Strukturen und Prozessen im Unternehmen hervor. Ihr Beitrag zur Aufsichtsratsarbeit ist in besonderer Weise erhaltenswert. Die formale Abhängigkeit, die aus dem Anstellungsverhältnis und aus dem vom Unternehmen bezogenen Funktionsgehalt resultiert, verliert vor diesem Hintergrund an Bedeutung.
Anderen Anregungen der Kodex-Kommission stimmt der Deutsche Führungskräfteverband zu: Aufsichtsräte sollen verstärkt dazu angehalten werden, bei Bedarf auch allein, das heißt außerhalb von gemeinsamen Sitzungen, mit dem Vorstand zu tagen. Variable Vergütungsbestandteile für Aufsichtsratsmitglieder sollen „vorwiegend“ statt wie bislang „auch“ auf den langfristigen Unternehmenserfolg abzielen.
Der Volltext der Stellungnahme kann unter www.ula.de/stellungnahmen abgerufen werden.
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Aktuelle Pressemitteilungen: Führungskräfte kritisieren geplante Zuschussrente und verteidigen das Nebeneinander von GKV und PKV

- Nach einigen Jahren Reformpause bereitet die Bundesregierung jetzt wieder größere „Umbauten“ an der gesetzlichen Rentenversicherung vor.
Kombi-Rente gut, Zuschussrente schlecht, Einheitsversicherung ganz schlecht. Dies ist in Kurzform die Position des Deutschen Führungskräfteverbandes ULA zur aktuellen sozialpolitischen Agenda.
Die überarbeiteten Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung stoßen beim Deutschen Führungskräfteverband ULA auf ein geteiltes Echo. Den Vorschlag, mit der so genannten „Kombi-Rente“ die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente zu verbessern, begrüßt ULA-Hauptgeschäftsführer Ludger Ramme ausdrücklich: „Dies wäre eine sinnvolle Flankierung der aus demografischen Gründen unvermeidlichen Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Flexible Kombinationen aus Erwerbsarbeit und einem vorgezogenen Bezug einer Teilrente würden ein allmähliches Ausgleiten aus dem Erwerbsleben erleichtern.“
Kritisch sieht der Deutsche Führungskräfteverband hingegen den Vorschlag einer Aufstockung niedriger Altersrenten von langjährig Versicherten auf eine Mindesthöhe von 850 Euro durch die so genannte „Zuschuss-Rente“. Ludger Ramme: „Eine Vermischung von steuerfinanzierten Sozialleistungen und vorleistungsbezogener Versicherung lehnen wir ab. Darum erwarten wir, dass die Bundesregierung die Pläne fallen lässt, niedrige Renten aus allgemeinen Beitragsmitteln aufzustocken.“ Eine solche Aufstockung sei nur in Form einer ausschließlich steuerfinanzierten Zusatzleistung denkbar.
Einheitskrankenversicherung wäre der falsche Weg
Die Überlegungen aus den Reihen der CDU, die derzeitige Abgrenzung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung einer grundlegenden Reform zu unterziehen, weist der Deutsche Führungskräfteverband ebenfalls zurück. ULA-Präsident Dr. Wolfgang Bruckmann: „Notwendig ist ein anhaltender Wettbewerb zwischen und innerhalb beider Versicherungssysteme. Dies schafft dauerhafte Anreize für eine effiziente, wirtschaftliche Mittelverwendung.“
Angesichts der gesellschaftlichen Alterung könne die Lösung nicht darin bestehen, wieder ausschließlich auf ein umlagefinanziertes Krankenversicherungssystem zu setzen. Die private Krankenversicherung leistet mit ihren Alterungsrückstellungen einen unverzichtbaren Beitrag zu einer nachhaltigeren und demografiefesteren Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens.
In der Diskussion von Beitragssatzsteigerungen bei privaten Krankenversicherungen mahnt der Deutsche Führungskräfteverband realistische Erwartungen der Versicherten und eine seriöse Kalkulation von Tarifen durch die Versicherungsunternehmen an. Für letzteres trägt auch die staatliche Versicherungsaufsicht Verantwortung. Dr. Wolfgang Bruckmann: „Entscheidendes Motiv für einen Wechsel in die private Krankenversicherung sollte nie die kurzfristige Beitragsersparnis sein. Eine Premium-Versorgung zum Schnäppchenpreis ist und war nie deren Aufgabe.“
Die private Krankenversicherung bietet seit ihrer Entstehung ihren Versicherten eine eigenverantwortliche, lebenslang angelegte Absicherung des Krankheits- und Pflegerisikos. Diese Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverantwortung durch privat Krankenversicherte sollte der Gesetzgeber auch in Zukunft respektieren.
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Seminare: Die nächsten Seminare des Führungskräfte Instituts
Das Führungskräfte Institut FKI bietet maßgeschneiderte Seminare für Fach- und Führungskräfte an. Forum F3-Mitglieder erhalten bei der Buchung exklusive Sonderkon-ditionen.
Neben den bewährten Seminaren für Mitglieder von Sprecherausschüssen werden auch für alle übrigen Führungs- und Fachkräfte hochkarätige Seminare zu einer breiten Themenpalette angeboten. Das Angebot wird weiter ausgebaut werden.
Überblick über die derzeit feststehenden Semi-nartermine:
Einführung in die betriebliche Altersversorgung
- Referenten: Rechtsanwälte Dr. Ingeborg Axler, Dr. Torsten Glinke
- 27. April 2012 in Bonn
Arbeitsrecht für Sprecherausschüsse (Zweitages-Seminar)
- Referent: Rechtsanwalt Dietrich Boewer
- 31. Mai / 1. Juni 2012 in Düsseldorf
Aufgaben von Sprecherausschüssen – Grundlagen und Praxisworkshop 1
- Referenten: Rechtsanwälte Gerhard Kronisch, Dr. Svenja Deich
- 20. Juni in Essen
Sie haben Ihr Ziel erreicht – Erfolgreiche Navigation im Berufsleben
- Referentin: Dr. Corinna Hengsberger
- 20. Juni in Köln
Hartes Verhandeln
- Referent: Kai Braake
- 6. / 7. Juli in Köln
Einführung in Jahresabschluss und Unternehmenskenn-zahlen
- Referent: Dr. Aljoscha Schaffer
- 18. Oktober in Köln
Ausführliche Informationen über die Seminare, Referenten und die Teilnahmegebühren erhalten Sie unter www.fki-online.de.
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Veranstaltungshinweise: Aktuelle Veranstaltungen von Mitgliedsverbänden
Fachmesse des BVBC: Kostenfreie Eintrittskarte für die ReWeCo 2012
Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e. V. Bonn (BVBC) veranstaltet vom 19. bis 20. April 2012 die Fachmesse ReWeCo und parallel vom 19. bis 21. April 2012 den Bundeskongress der Bilanzbuchhalter und Controller in Würzburg.
Das jährliche Veranstaltungs-Highlight des BVBC ist ein Wegweiser für alle Beschäftigten im Finanz- und Rechnungswesen und Controlling. Der Kongress sensibilisiert und spezialisiert Fach- und Führungskräfte für die Themen, die sie in den nächsten Monaten und Jahren beschäftigen werden. Das Leitmotto des diesjährigen Kongresses spiegelt dies wider.
Es erwartet Sie auf dem Bundeskongress der Bilanzbuchhalter und Controller ein zukunftsorientiertes und innovatives Programm, das um die einzige Fachmesse für Rechnungswesen und Controlling - ReWeCo themenorientiert ergänzt wird. Bereits am Donnerstag, 19. April 2012 startet die ReWeCo mit einem interessanten Fachprogramm mit Fachvorträgen – Details hierzu finden Sie auf unserer Website (www.reweco.de). Das Messefachprogramm ist im Messeeintritt enthalten.
Der deutsche Führungskräfte Verband hat mit dem BVBC eine besondere Vereinbarung getroffen: mittels des hier aufrufbaren Gutscheins können Sie beim BVBC Ihre persönliche kostenfreie Messekarte (im Gegenwert von 20 Euro) anfordern.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Kongressführer 2012 mit dem Sie sich einen Eindruck über das komplette Kongressprogramm verschaffen können:
http://www.bvbc.de/fileadmin/DATEN/Dokumente/Kongress/BVBC_Kongressfuehrer_2012_final.pdf
Für weitere Infos wenden Sie sich bitte direkt an den BVBC: Nadien Henseler, Tel. 02 28 / 9 63 93-19 oder per Mail: henseler@bvbc.de
Seminar des Völklinger Kreises: Business Case sexuelle Orientierung
Zusammen mit der Charta der Vielfalt lädt die VK-Akademie am 18. April 2012 (Diversity-) Manager zum Seminar „Business Case sexuelle Orientierung“ in Frankfurt ein. Im Rahmen der Veranstaltung wird das unentdeckte Potenzial identifiziert, dass das Thema „sexuelle Orientierung bzw. Identität“ im unternehmerischen Umfeld beinhaltet.
Im Vordergrund stehen folgende Fragestellungen:
Welche Chancen stecken in der Dimension „LGBT“ (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender) für das Unternehmen?
Wie kann dieses Thema erkannt, bearbeitet und letztendlich adressiert werden?
Gibt es Gründe, warum Unternehmen das Thema gar nicht berücksichtigen und welche Chancen werden dadurch für Unternehmen vertan?
Nutzen Sie die Chance, sich in diesem einzigartigen Seminar zu diesem Thema unter ExpertInnen und KollegInnen auseinander zu setzen. Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie im beigefügten Flyer.
Bitte beachten Sie den wenige Tage nach Erscheinen dieses Newsletters ablaufenden Anmeldeschluss: Dienstag, der 3. April 2012.
Seminar des Völklinger Kreises: Business Case sexuelle Orientierung
Alle notwendigen Informationen finden Sie unter:
https://www.vk-online.de/vk-akademie0.html
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