Themen
Arbeitspolitik
Die berufliche Wirklichkeit von leitenden Angestellten, Führungskräften und vielen außertariflichen Angestellten ist geprägt von einem Spannungsfeld aus ihrer rechtlichen Position als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer einerseits und ihrer beruflichen Stellung als weisungsbefugte Vorgesetzte mit Arbeitgebervollmachten.
Diese Sonderstellung hat dazu geführt, dass zahlreiche arbeitsrechtliche Schutzvorschriften auf leitende Angestellte keine Anwendung finden.
Ziele
Hier setzt eine der wichtigsten Aufgaben des Deutschen Führungskräfteverbands als politische Vertretung der angestellten Führungskräfte und ihrer Verbände an. Wichtigstes Ziel des Deutschen Führungskräfteverbands im Bereich des Arbeitsrechts ist die Schaffung maßgeschneiderter Regelungen, die dem Schutzbedürfnis leitender Angestellter und der besonderen unternehmerischen Verantwortung angestellter Führungskräfte zugleich Rechnung tragen.
Im Mittelpunkt stehen dabei der Erhalt und die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle Interessenvertretung auf der betrieblichen und der Unternehmensebene.
Sprecherausschüsse
Schon seit den 20er Jahren existiert in Deutschland eine stabile Tradition einer eigenständigen Vertretung leitender Angestellter in ihren Betrieben und Unternehmen. Seither besteht mit den von leitenden Angestellten gewählten Sprecherausschüssen in vielen Betrieben eine gesonderte Interessenvertretung für angestellte Führungskräfte.
Dabei entspricht es dem Selbstverständnis der Sprecherausschüsse, nicht als Konkurrenz zu den Betriebsräten aufzutreten. Eine ideologische Zersplitterung der Belegschaft war und ist nie das Ziel der Sprecherausschüsse gewesen. Tatsächlich hat sich auf betrieblicher Ebene zwischen Betriebsräten und Sprecherausschüssen seit langem ein kooperatives Klima der Zusammenarbeit herausgebildet.
Die jahrzehntelangen Bemühungen des Deutschen Führungskräfteverbands nach der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Wahl von Sprecherausschüssen führten im Jahre 1988 zum Erfolg. Die Akzeptanz der betrieblichen Interessenvertretung für leitende Angestellte ist seither gewachsen, das Verhältnis zu den Betriebsräten hat sich ebenfalls weiter verbessert.
Betriebsverfassungsgesetz
Nicht minder wichtig als das Sprecherausschussgesetz ist für den Deutschen Führungskräfteverband jedoch auch das Betriebsverfassungsgesetzes, da auch außertarifliche Angestellte oder hoch qualifizierte Fachkräfte häufig noch dem Betriebsrats-Bereich zugeordnet sind. Die Vertretung der betrieblichen Interessen dieser Arbeitnehmer durch eine gewählte Person ihres Vertrauens ist eine wichtige Ergänzung der politischen und verbandlichen Betreuung der Führungskräfte.
Aus diesem Grund setzt sich der Deutsche Führungskräfteverband dafür ein, dass auch in Zukunft betriebliche Minderheiten die Gelegenheit erhalten, entsprechend ihrem Anteil an der Belegschaft an der Interessenvertretung durch den Betriebsrat zu partizipieren.
Unternehmensverfassung
Leitende Angestellte sind durch ihre gesetzlich verbriefte Vertretung in Aufsichtsräten mitbestimmter Unternehmen auch ein wichtiges Element der deutschen Unternehmensverfassung. An dem kooperativen Klima des Ausgleichs zwischen Anteilseignern und Arbeitnehmer tragen die leitenden einen wichtigen Anteil. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Internationalisierung von Unternehmen und der verstärkten Suche in Politik und Wissenschaft nach universellen, international einsetzbaren Unternehmensmodellen wird sich der Deutsche Führungskräfteverband dafür einsetzen, die bislang erzielten Errungenschaften zu sichern und die Beteiligung der Führungskräfte an der Kontrolle und Aufsicht der Unternehmen zu wahren.

